Was muss bei Altbauten Bedacht werden?

Nicht jeder, der auf der Suche nach einer Immobilie ist, möchte auch Bauherr sein. Ein älteres Haus oder vielleicht gar ein geerbtes kann eventuell aufgrund der alten Bauweise noch mehr Charme ausstrahlen als ein neu errichtetes. Es ist nur selbstverständlich, dass der neue Besitzer diesem Haus auch eine individuelle Note geben möchte. Diese kann sich in vielen Bereichen ausdrücken. Denn es ist schon wichtig, dass natürlich einige Modernisierungen vorgenommen werden. Man bedenke die neuen Dämm-Standards, eine neue Heizungsanlage oder einfach nur neue sanitäre Anlagen. Was soll man nur zuerst machen?

Planung ist alles

Bevor man sich nun Hals über Kopf in die Arbeit stürzt, sollte ein Plan aufgestellt werden, was überhaupt gemacht werden soll. Hierzu sollten alle Familienmitglieder zusammenkommen, damit jeder seine Wünsche äußern kann. Denn eines ist sicher: Man kann nicht alles auf einmal machen und schon gar nicht alle Wünsche erfüllen. Wäre dies möglich gewesen, hätte man auch neu bauen können.

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Nachbarschaftsstreit

Ein eigenes Haus mit Garten zu besitzen, ist der Traum vieler Menschen. Denn, so sagen sie sich, dann müssen sie nicht mehr leise sein, um die Nachbarn nicht zu stören. Sie können grillen, wann sie wollen. Und wenn man den Hund am Sonntagmorgen früh in den Garten lässt, damit dieser sein Geschäft verrichten kann, wird das wohl auch kein Problem sein. Oder etwa doch?

Eigenheim mit Garten bedeutet auch Verantwortung

Auch wenn die Nachbarn bei einem Eigenheim mit Garten etwas weiter voneinander entfernt wohnen, ist dennoch nicht alles möglich, was man sich in einer Etagenwohnung eventuell verkneifen musste. So kann zu laute Musik auch hier ein Knackpunkt sein. Selbiges gilt für ständiges Feiern im Garten während der Sommerzeit. Natürlich kann man sich mit seinen Nachbarn gut stellen, indem man sie rechtzeitig über eine geplante Feier informiert und vielleicht auch einlädt. Aber dies bedeutet trotzdem nicht, dass Parties an der Tagesordnung sein dürfen.

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Was muss beim Kauf einer Eigentumswohnung beachtet werden?

Eigentum macht eigentlich Freude, doch es kann sich auch Unmut breitmachen. Wer eine Eigentumswohnung beispielsweise kauft, zu der ein Stellplatz gehört, auf dem ständig fremde Fahrzeuge parken, dann kann das mehr als Ärger heraufbeschwören. Einen Zaun bauen, den Parkplatz absperren – das ist nicht erlaubt, denn Parkplatz gilt als Gemeinschaftseigentum.
Im Grundsatz wird vom Gesetzgeber geregelt, wem was in einer Anlage mit Eigentumswohnungen gehört. Das, was vom Staat nicht berücksichtigt wurde, das wird vom Bauherrn in der Teilungserklärung bestimmt. Diese sollte jeder Käufer kennen. Denn in ihr wird beschrieben, wie sich die Immobilie aufteilt – in die Eigentumswohnungen und das gemeinschaftliche Eigentum. Genau darin lauern immer wieder Konfliktpotenziale, eben wie das Beispiel mit dem Parkplatz

Die Teilungserklärung

In dieser wird geregelt, was zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum gehört und wem ein Sondernutzungsrecht an den Teilen des Allgemeineigentums zusteht. Zudem wird auch die Höhe der Miteigentumsanteile in der Teilungserklärung festgelegt.

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